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   FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12   

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FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12 (https://dejure.org/2014,12305)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2014 - 6 K 6216/12 (https://dejure.org/2014,12305)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2014 - 6 K 6216/12 (https://dejure.org/2014,12305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatztantieme der Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung bei Erwerb des gesamten Anlagevermögens i.R.e. sog. übertragenden Sanierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Steuerliche Anerkennung der Umsatztantiemen für zwei Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei Ausschluss der Gefahr der Gewinnabsaugung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Anerkennung der Umsatztantiemen für zwei Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei Ausschluss der Gefahr der Gewinnabsaugung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Tantiemen
    Tantiemevereinbarungen
    Dem Grunde nach

Papierfundstellen

  • DB 2014, 2915
  • EFG 2014, 1332
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.09.1995 - I R 130/94

    Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12
    Umsatzbeteiligungen begründen somit regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung (BFH, Urteile vom 28. Juni 2006 I R 108/05, BFH/NV 2007, 107, mit weiteren Nachweisen; vom 20. September 1995 I R 130/94, BFH/NV 1996, 508; Beschluss vom 12. Oktober 2010 I B 70/10, BFH/NV 2011, 301).

    Jedoch sind in diesem Falle Höchstgrenzen festzulegen, und die Umsatztantieme ist zeitlich zu beschränken (BFH, Urteil vom 20. September 1995 I R 130/94, BFH/NV 1996, 508).

    Soweit der Geschäftsführer für den Gesamtbetrieb verantwortlich ist, erscheint allerdings eine Erfolgsbeteiligung nur in der Form einer Gewinntantieme angebracht (BFH, Urteile vom 20. September 1995 I R 130/94, BFH/NV 1996, 508; vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124).

  • BFH, 11.09.2013 - I R 28/13

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12
    Denn sowohl das Grundgehalt als auch die Umsatztantieme sind Bestandteile ein und desselben Vertrags und Teil derselben Position in der Gewinn- und Verlustrechnung; anders ist dies bei steuerlichen Auswirkungen im Bereich der Pensionszusage, wenn Abfindung bzw. Auszahlung an den Geschäftsführer nicht mit dem Vorteil aus der Auflösung der Pensionsrückstellung kompensiert werden dürfen, da es sich um unterschiedliche Geschäftsvorfälle handelt (vgl. BFH, Urteile vom 11. September 2013 I R 28/13, DStR 2014, 635; vom 23. Oktober 2013 I R 89/12, DStR 2014, 637).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist in der Regel anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteil vom 08. Oktober 2008 I R 61/07, BStBl. II 2011, 62, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 23.10.2013 - I R 89/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen vorzeitiger Kapitalabfindung einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12
    Denn sowohl das Grundgehalt als auch die Umsatztantieme sind Bestandteile ein und desselben Vertrags und Teil derselben Position in der Gewinn- und Verlustrechnung; anders ist dies bei steuerlichen Auswirkungen im Bereich der Pensionszusage, wenn Abfindung bzw. Auszahlung an den Geschäftsführer nicht mit dem Vorteil aus der Auflösung der Pensionsrückstellung kompensiert werden dürfen, da es sich um unterschiedliche Geschäftsvorfälle handelt (vgl. BFH, Urteile vom 11. September 2013 I R 28/13, DStR 2014, 635; vom 23. Oktober 2013 I R 89/12, DStR 2014, 637).
  • BFH, 27.01.2010 - I R 35/09

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12
    I R 35/09, BStBl. II 2010, 478: Danach darf der Wert einer Rückstellung "aus der tatsächlichen späteren Entwicklung abgeleitet" werden.).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 68/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - Ernennung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12
    Zum anderen wirft auch der BFH gelegentlich einen Blick zurück, um Prognosen oder Einschätzungen besser überprüfen zu können (so zum Beispiel bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, vgl. BFH, Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 68/10, BStBl. II 2013, 367: "...der später eingetretene Umstand, dass die eigenverantwortliche Mietersuche im Streitfall Erfolg hatte und zu einer dauerhaften, ununterbrochenen ... Vermietung geführt hat, [ist] Beweisanzeichen dafür, dass die Vermietungsbemühungen der Kläger ... auch "geeignet" waren"; vgl. ferner im Bereich der Bilanzierung: BFH, Urteil vom 27. Januar 2010.
  • BFH, 05.06.2002 - I R 69/01

    VGA bei umsatzabhängiger Festvergütung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12
    In einem solchen Fall liegt eine von der Bezeichnung "Tantieme" unabhängige Festvergütung vor (BFH, Urteil vom 05. Juni 2002 I R 69/01, BStBl. II 2003, 329).
  • BFH, 19.05.1993 - I R 83/92

    Behandlung einer Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12
    Soweit der Geschäftsführer für den Gesamtbetrieb verantwortlich ist, erscheint allerdings eine Erfolgsbeteiligung nur in der Form einer Gewinntantieme angebracht (BFH, Urteile vom 20. September 1995 I R 130/94, BFH/NV 1996, 508; vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124).
  • BFH, 28.06.2006 - I R 108/05

    Umsatzprovision als verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12
    Umsatzbeteiligungen begründen somit regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung (BFH, Urteile vom 28. Juni 2006 I R 108/05, BFH/NV 2007, 107, mit weiteren Nachweisen; vom 20. September 1995 I R 130/94, BFH/NV 1996, 508; Beschluss vom 12. Oktober 2010 I B 70/10, BFH/NV 2011, 301).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 70/10

    Grundsätzliche Bedeutung: Umsatztantiemen für den Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12
    Umsatzbeteiligungen begründen somit regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung (BFH, Urteile vom 28. Juni 2006 I R 108/05, BFH/NV 2007, 107, mit weiteren Nachweisen; vom 20. September 1995 I R 130/94, BFH/NV 1996, 508; Beschluss vom 12. Oktober 2010 I B 70/10, BFH/NV 2011, 301).
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